Anmeldung und Eintragung  
  Zu den Schwerpunkten der patentanwaltlichen Dienstleistung gehört die Beratung und Vertretung von Erfindern, Anmeldern und Inhabern von gewerblichen Schutzrechten im Eintragungsverfahren vor den jeweiligen nationalen und internationalen Behörden.

In Verbindung mit unseren ausländischen Korrespondenzanwälten beraten und unterstützen wir Sie auch beim Erwerb ausländischer Schutzrechte in den entsprechenden Verfahren vor den ausländischen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes.

Auch nach der Eintragung eines Schutzrechts behalten wir für Sie den Überblick und managen für Sie Ihr Schutzrechtsportfolio. Dieses Portfoliomanagement entlastet Sie, damit Sie sich auf Ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können.